Werden an einer Schule besondere Beratungsaufgaben erforderlich, die vom „normalen“ Lehrer nicht zu leisten sind, kommen Lehrkräfte zum Einsatz, die eine zusätzliche Ausbildung als Beratungslehrerin oder Beratungslehrer absolviert haben. In der 1,5 jährigen Ausbildung durch die Schulpsychologische Beratungsstelle lernen Beratungslehrkräfte verschiedene Gesprächsmethoden und Untersuchungs- und Testverfahren. Sie bilden sich kontinuierlich fort und bekommen fachliche Beratung durch die Schulpsychologische Beratungsstelle.
Die wichtigste Aufgabe einer Beratungslehrkraft ist die Beratung von Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrkräften in schulischen und persönlichen Angelegenheiten, wie z.B.
• Beratung von Schülerinnen, Schülern und deren Bezugspersonen bei Fragen zur Schullaufbahn (Einschulung, individuelle Förderung, Schulwechsel, Entscheidungen über anzustrebende Bildungsabschlüsse, u.v.m.)
• Unterstützung von Schülerinnen und Schülern bei Schulschwierigkeiten (z.B. Leistungsabfall, Leistungsschwankungen, vorübergehende Lernstörungen, u.ä.)
• Bereitstellung von Informationsmaterial
• Mitwirkung bei örtlichen Informationsveranstaltungen zu Bildungswegen u.v.m.
Beratungslehrer im Schuljahr 2024/25 ist Herr Joachim Krey und sie erreichen ihn unter:
Joachim Krey Beratungslehrer.pdf
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